Allerdings habe ich es absichtlich nicht in den Bereich Bürokratie: TÜV, Zulassung, Fahrverbote usw. gestellt, da es ja kein Diskussionsbeitrag sein soll, sondern eine Hilfestellung.
Also die kleine Hilfe kann funktionieren/funktioniert wenn die Felgen die Ihre eintragen wollt die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Kennzeichnung der Felge vom Hersteller
- Traglastnachweis
- Nachweis der Fertigung, bzw. Prüfung gem. SAE-J 2350 (in den USA sehr gängig)
Am Beispiel American Racing - hier werden diese Infos bereits im Guss hinterlegt.
Das machen einige Hersteller in der Zwischenzeit so und auch bei Herstellern, welche keine entsprechenden Hinweis auf den Felgen selber haben, bekommt man teilweise auf Nachfrage einen Schrieb als Bestätigung.

Das hat bislang ja keinen interessiert, jedoch mit dem Wegfall der "TÜV-Monopols", sieht das ggf. wieder etwas anders aus - denn es gibt ja zum Glück verschiedene internationale Normen und Vergleiche zu denselben.
Und hier kommt die deutsche Akkreditierungsstelle auf den Plan, die genau zu diesem Thema einen Bericht erstellt hat:
Akkreditierungsurkunde D-PL-11321-16-01 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gültig ab dem 21.04.2020 (s. Anhang)
Hier wird in der Anlage eben die SAE-J 2350 genannt:
SAE J2530 2009-11*
Verfahren zur Prüfung von PKW und Leicht-Nfz-Straßenrädern (Aftermarket Räder);
Aftermarket Wheels Passenger Cars and Light Truck Performance Requirements and Test Procedures
Wenn Ihr einen Abnahmebeamten ohne Scheuklappen findet, was zur Zeit deutlich einfacher ist, als in den letzten 8 Jahren, kann er Euch auf der Basis der gelieferten Daten ein Gutachten erstellen (nach Prüfung der Bau- und Betriebsvorschriften - s. Anhang).
Und nach Begutachtung am Fahrzeug + Fahrversuch und nach Zahlung diverser Taler, könnt Ihr zur Zulassungsstelle fahren und das Ganze "amtlich" machen.
Wie gesagt.... sind immer noch ein paar wenn und aber, jedoch hat das so geklappt und auch im Zweiradbereich habe ich von einigen Leuten quer durch Deutschland ein positives Feedback erhalten.
Vieleicht hilft es dem Einen oder Anderen ja..... wenn es nicht als tauglich eingestuft wird, löschen, aber nicht wieder einen Laberbeitrag draus machen.
Gruß Eckhard
